Unsere AGB für die Erbringung von Renovierungsdienstleistungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen surecindercabin, Musterstraße 42, 10115 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Renovierungsdienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Durch das Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail gibt der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot zur Erbringung von Dienstleistungen ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers durch ein schriftliches Angebot mit Annahme durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Leistungserbringung annimmt.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlich ist.
(1) Es gelten die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die auf der Website genannten Preise sind Richtwerte. Der verbindliche Preis ergibt sich aus dem individuellen schriftlichen Angebot.
(3) Die Zahlung erfolgt nach Abnahme der Arbeiten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
(4) Bei umfangreicheren Aufträgen kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
(1) Termine und Fristen werden individuell vereinbart.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Termine zu verschieben, wenn dies aufgrund von Umständen erforderlich ist, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, Krankheit oder Materialengpässen.
(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Verzögerungen unverzüglich informieren und einen neuen Termin vorschlagen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich und für die Durchführung der Arbeiten vorbereitet sind.
(2) Möbel und empfindliche Gegenstände sind vom Auftraggeber aus dem Arbeitsbereich zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Der Auftraggeber stellt Wasser- und Stromanschlüsse für die Durchführung der Arbeiten kostenlos zur Verfügung.
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch Auftraggeber und Auftragnehmer.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von drei Werktagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer durchzuführen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(1) Für die erbrachten Leistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme.
(2) Mängelansprüche sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht.
(3) Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter Datenschutz einsehbar ist.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2024